Begründung: Die Mieter haben Anträge nach § 37 Abs1 MRG bei der Gemeinde anhängig gemacht. Nur gegen die Teilentscheidung, daß der Vermieter bei der Einhebung der Betriebskosten für 1982 durch Vorschreibung der Kosten der Wohnhausgesamtversicherung von S 26.983,90 das gesetzliche Zinsausmaß um S 13.629,90 den antragstellenden Mietern gegenüber anteilsmäßig überschritten und ihnen bestimmte Teilbeträge von zusammen S 3.307,98 zurückzuzahlen habe, rief der Vermieter das Gericht an. ... mehr lesen...
Norm: MRG §17MRG §21 Abs1 Z4MRG §47 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten für die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden sind spätestens seit dem 01.01.1984 nach dem Verteilungsschlüssel des § 17 MRG zu verteilen (§ 47 Abs 2 MRG). Die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden werden auch durch den Anteil der Nutzung durch gewerbliche Betriebe oder Verkaufsgeschäfte oder Lagerräume be... mehr lesen...