Begründung: Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist auf Grund der Erteilung des Zuschlags im Verfahren 53 E 24/97x die ***** AG. Im A-Blatt dieser Liegenschaft ist zu TZ 594/1994 die Abtretung der Hauptmietzinse angemerkt. Davor ist zu TZ 1306/1977 und TZ 1089/1993 ebenfalls eine Abtretung der Hauptmietzinse angemerkt. Mit dem vorliegenden Grundbuchsgesuch begehrt die Antragstellerin auf Grund der Zessionsvereinbarung vom 23. 11. 1998 (Beilage ./A) o... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit Haus in L*****. Ihr wurde am 9. September 1996 ein Bankkredit von 18 Mio S gewährt, worauf sie der Gläubigerin zur Sicherung deren Ansprüche am gleichen Tag alle bestehenden und zukünftigen Forderungen und Ansprüche aus der Vermietung und Verpachtung ihres Hauses mittels "Generalabtretung" zedierte. Die Beklagte war in diesem Haus Mieterin einer Wohnung und wurde von der "Generalabtretung" verständigt. Eine Rü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaABGB §1393 AMRG §2 Abs1MRG §42 Abs2
Rechtssatz: § 42 Abs 2 MRG, der im Anwendbarkeitsbereich des MRG jede Verfügung über Mietzinse für Mietgegenstände in Gebäuden ua durch Abtretung als ohne rechtliche Wirkung erklärt, hat nur die Abtretung zur Sicherung eines mit der ordnungsgemäßen Erhaltung oder notwendigen oder nützlichen Veränderung (Verbesserung) nicht im Zusammenhang stehenden Darlehens an einen Gläubiger des Hauseige... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs2
Rechtssatz: Die vom Verfügungsverbot des § 42 Abs 2 Satz 1 MRG ausgenommene Mietzinsabtretung wirkt infolge Anmerkung im Grundbuch gegen jedermann. Die Anmerkung besteht unabhängig von der neben der Mietzinsabtretung erfolgten Besicherung der Darlehen durch Pfandrechtseinverleibung (vgl WoBl 1989/49). Entscheidungstexte 1 Ob 1521/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 ... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs2
Rechtssatz: Hauptmietzinsanteile, über die der Hauseigentümer nach § 42 MRG zu Instandhaltungszwecken rechtsgültig verfügt hat, sind nicht als Nutzungen und Einkünfte der betreffenden Liegenschaft anzusehen. (Entspricht bisheriger Rechtsprechung zu § 42 MG.) Entscheidungstexte 1 Ob 1521/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 1521/96 ... mehr lesen...
Begründung: Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft EZ 668 KG Margarethen mit dem Mietwohnhaus Kohlgasse 42, 1050 Wien, wurde zu TZ 6803/1980 die Abtretung der Hauptmietzinse angemerkt (A 2-LNR 1 a). Die Liegenschaft wurde zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen der betreibenden Bank am 2. April 1987 versteigert und der R*** Gesellschaft m.b.H. zu den genehmigten Versteigerungsbedingungen, wonach "die Anmerkung der Abtretung der Hauptmietzinse vom Ersteher ohne Anrechnung... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs2
Rechtssatz: Die Wirkung der vom Verfügungsverbot des § 42 Abs 2 Satz 1 MRG ausgenommenen Mietzinsabtretung zwischen den Vertragsteilen richtet sich nach den allgemeinen Regeln und ist nicht von der Anmerkung im Grundbuch abhängig. Entscheidungstexte 3 Ob 26/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 3 Ob 26/89 Veröff: WoBl 1989/100 = ÖBA 1989,1126 ... mehr lesen...