Entscheidungen zu § 40 Abs. 3 MRG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/8 91/15/0023

Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Die Beschwerdeführerin ist Gebäudeverwalterin und verwaltet in dieser Eigenschaft die Liegenschaft in Wien 10, X-gasse 87. Ein Untermieter eines Minderheitseigentümers stellte gegen die Eigentümer dieser Liegenschaft an die Schlichtungsstelle beim zuständigen magistratischen Bezirksamt den Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter im S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1991

RS Vwgh 1991/4/8 91/15/0023

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §39 Abs5;MRG §40 Abs3;
Rechtssatz: Eine Bestätigung nach § 40 Abs 3 MRG wird keinesfalls für irgendwelche Zwecke vor der Gemeinde benötigt, sondern für Zwecke des sich daran anschließenden Gerichtsverfahrens. Ein Antrag auf Ausstellung einer derartigen Bestätigung stellt demnach keine im Verfahren vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1991

RS Vwgh 1991/4/8 91/15/0023

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §40 Abs3;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 40 Abs 3 MRG liegt insofern im privaten Interesse des Einschreiters, als mit einer solchen Bestätigung die Möglichkeit zur Anrufung des Gerichtes eröffnet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1991

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