Anlässlich einer bei den Beschwerdeführerinnen hinsichtlich erzielter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (betreffend eine Liegenschaft in der K.-gasse) hielt der Prüfer in dem gemäß § 151 Abs. 3 BAO erstatteten Bericht unter anderem fest, Mietzinsrücklagen, die noch vorhanden seien, seien gemäß "§ 118" (gemeint wohl § 116) Abs. 5 EStG unter anderem gegen Aufwendungen im Sinne der §§ 3 bis 5 MRG zu verrechnen, soweit diese Aufwendungen H... mehr lesen...
Anlässlich einer bei den Beschwerdeführerinnen hinsichtlich erzielter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (betreffend eine Liegenschaft in der K.-gasse) hielt der Prüfer in dem gemäß § 151 Abs. 3 BAO erstatteten Bericht unter anderem fest, Mietzinsrücklagen, die noch vorhanden seien, seien gemäß "§ 118" (gemeint wohl § 116) Abs. 5 EStG unter anderem gegen Aufwendungen im Sinne der §§ 3 bis 5 MRG zu verrechnen, soweit diese Aufwendungen H... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §116 Abs5;MRG §4 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Der erstmalige Ausbau eines Dachbodens stellt eine andere Baumaßnahme dar als die bloße bauliche Umgestaltung einer Mietwohnung z.B. der Ausstattungskategorie D in eine Mietwohnung z. B. der Ausstattungskategorie A. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §116 Abs5;MRG §4 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Der erstmalige Ausbau eines Dachbodens stellt eine andere Baumaßnahme dar als die bloße bauliche Umgestaltung einer Mietwohnung z.B. der Ausstattungskategorie D in eine Mietwohnung z. B. der Ausstattungskategorie A. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...