Begründung: Die Antragsteller, Mieter des Hauses Wien *****, W*****gasse 8, begehren - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - zuletzt (AS 22), die Antragsgegnerin als Eigentümerin dieses Hauses zu verpflichten, einem der Stand der Technik entsprechenden Behindertenaufzug (§ 4 Abs 5 MRG) in diesem Haus zu errichten. Das Erstgericht wies diesen Antrag wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges zurück. Das Erstgericht begründete seine Entscheidung un... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs5MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Über einen Antrag nach § 4 Abs 5 MRG ist im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 45/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 45/91 Veröff: WoBl 1992,148 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069234 ... mehr lesen...