Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Der Antragsteller brachte am 05.04.2019 eine Datenschutzbeschwerde beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein, die am 11.04.2019 bei der Datenschutzbehörde einlangte. In dieser, sowie seiner am 07.05.2021 eingelangten Verbesserung, machte er geltend, durch die XXXX , vertreten durch XXXX (Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten; in Folge „Beschwerdegegnerin“) in seinem Rech... mehr lesen...