Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/05 Wohnrecht Mietrecht22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG 2003 §73;AVG §13;AVG §69 Abs1 Z2;MRG §37 Abs1;MRG §39 Abs1;MRG §39 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass gemäß § 39 Abs. 3 MRG für das Verfahren vor den Gemeindebehörden "im Übrigen", also soweit nicht die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Paragrafen des AußstrG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in der Zeit vom 1. Juni 1991 bis 31. Dezember 1998 Mieter der im Hause W, W 5 im 3. Stock befindlichen Wohnung; die Mitbeteiligten sind Eigentümer dieses Hauses. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 30. Dezember 1998, 20 Msch 127/96w-55, wurde über Antrag der Beschwerdeführer das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für diese Wohnung für den Zeitraum 6/91 bis einschließlich 4/96 festgestellt und hinsichtlich der Überzahlungsbeträge ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;MRG §37 Abs1 Z8;MRG §39 Abs1;MRG §39 Abs4;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Insoweit sich die Beschwerde gegen den in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides erfolgten materiell-rechtlichen Abspruch betreffend die Feststellung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes und die Auferlegung der Rückerstattungsv... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorliegenden Verwaltungsakten ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer beantragten mit einem an die Schlichtungsstelle beim Magistrat der Stadt St. Pölten gerichteten und dort am 4. März 1991 eingelangten Schriftsatz gemäß § 37 Abs. 1 Z. 14 MRG eine Entscheidung dahin, daß die zwischen den Beschwerdeführern und der Antragsgegnerin abgeschlossene Vereinbarung auf Zahlung einer Investitionsablöse in der Höhe von S 360.000,-- für das Miet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht98/03 Wohnbaufinanzierung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art94;MRG §27 Abs1;MRG §37 Abs1 Z14 idF 1991/068;MRG §39 Abs1;MRG §40 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WÄG 02te 1991 Art5;
Rechtssatz: Es ist nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes iSd § 40 Abs 1 MRG, daß die Gemeind... mehr lesen...