Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das erstgerichtliche Urteil über das Mietzinszahlungsbegehren und hob mit Beschluss die Entscheidung über das Räumungsbegehren auf. Es ließ die ordentliche Revision gegen das Teilurteil zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zu den Fragen, ob der laut Mietvertrag zur Erhaltung des Bestandobjekts verpflichtete Mieter nach Ablauf der in § 933 (Abs 1) ABGB genannten Frist vom Vermieter noch die Behebung bei Übergabe des Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von Bestandzins und Betriebskosten in der Höhe von 14.879,21 EUR sA. Die Beklagte wendet dagegen ein, dass die Streitteile vereinbart hätten, die Beklagte werde Ende März 2008 das Bestandobjekt räumen und müsse nicht weiter Mietzins zahlen. Es sei zu einer einvernehmlichen Auflösung des Bestandverhältnisses gekommen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 14.507,70 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht gab d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Veith und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine A*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar und Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Altmann, Recht... mehr lesen...