Begründung: Zur außerordentlichen Revision der Klägerin: Rechtliche Beurteilung Ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluss ab (RIS-Justiz RS0020405). Der gemeinsame Verwendungszweck der Bestandobjekte indiziert zwar das Vorliegen einer einheitlichen Bestandsache. Wenn jedoch die Mietverträge zu verschiedenen Zeitpunkten sukzessive abgeschlossen wurden, für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war schon 1970 Betreiberin des Flughafens Wien. Sie gab dem Rechtsvorgänger der Beklagten aufgrund des im Sommer 1970 abgeschlossenen Bestandvertrags eine in der Ankunftshalle des Flughafengebäudes befindliche Räumlichkeit im Ausmaß von 67,58 m² zum Zweck des Betriebs eines Buffets in Bestand. Nach dem Vertragstext "verpachtete" die Klägerin auch ihre Konzession für das Gast- und Schankgewerbe in der Betriebsform eines Buffets. Der Bestandzins wu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Davon, dass das Berufungsgericht in seinem aufhebenden Erkenntnis im ersten Rechtsgang überraschend vom Vorliegen zweier getrennter Wohneinheiten ausgegangen sei, kann keine Rede sein, ergibt sich doch diese Tatsache unzweideutig aus den Feststellungen des Erstgerichts im ersten Rechtsgang, der - wenngleich einheitli... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 28. 11. 1996, bei Gericht eingelangt am 4. 12. 1996, kündigte die Klägerin, deren Aktivlegitimation mittlerweile feststeht (siehe dazu den nicht einjournalisierten Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 16. 12. 1997 zu 5 Ob 458/97g), dem Beklagten "das gemietete Verkaufslokal top 7 + Kellerabteil 21, 22, 23 und 24 (vormals top 7, 3 und 4) samt Zubehör" zum 31. März 1997 gerichtlich auf. Als Kündigungsgrund wurde, soweit dies im Revisionsverfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehemann sind Miteigentümer einer Liegenschaft in Zell am See, und zwar je zu 65/2496-Anteilen Miteigentümer mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung W 25; zu je 3/2496-Anteilen Miteigentümer mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Garage 35; zu je 3/2496-Anteilen Miteigentümer mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Garage 36 und zu je 46/2496-Anteilen Miteigentümer mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte dem Beklagte mit der am 25.6.1984 beim Erstgericht eingelangten Teilkündigung die im 2.Stock des Hauses Wopfing 177 gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Badezimmer, Vorraum, Speisekammer und Klosett, die in der Mansarde desselben Hauses gelegene Wohnung, bestehend aus 4 Räumen und Klosett, sowie die zwei links vom Kellereingang gelegenen Räume im Kellergeschoß des Hauses gerichtlich zum 31.8.1984 auf. Er brachte vor, er sei All... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2bMRG §31 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs 1 MG hat der Vermieter das Vorliegen aller vom Gesetz geforderten Tatbestandsmerkmale des angerufenen Kündigungsgrundes zu behaupten und zu beweisen. Dazu gehört bei einer Aufkündigung wegen Nichtzahlung des Zinses auch die Behauptung, daß der Mieter trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Zahlung des Zinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene N... mehr lesen...