Norm: MRG §16 Abs8MRG §26 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §44
Rechtssatz: Der frühere Hauptmieter ist ungeachtet der Beendigung des Mietvertrages berechtigt, die Entscheidung (der Schlichtungsstelle und) des Gerichtes über die Zulässigkeit des vorgeschriebenen Hauptmietzinses zu begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 72/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 72/83 Veröff: SZ 56/... mehr lesen...
Der Antragsteller war auf Grund eines Mietvertrages aus dem Jahre 1980 bis 30. 6. 1982 Mieter einer Wohnung im Hause der Antragsgegnerin in Graz. Mit dem an die Vermieterin gerichteten Schreiben vom 19. 4. 1982 haben die Antragsteller die Herabsetzung des vereinbarten Hauptmietzinses auf das derzeitige gesetzliche Ausmaß ab 1. 5. 1982 begehrt. Die von ihnen am 20. 12. 1982 gemäß § 39 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Z 8 MRG angerufene Gemeinde wies den Antrag der Mieter mit der Begründung: zurück, ... mehr lesen...