B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Sachbeschluss beurteilte das Erstgericht alle im Spruch: dieser Rekursentscheidung angeführten Ausgabenpositionen in der Betriebskostenabrechnung 2005 als unzulässigerweise in die Betriebskostenabrechnung der Liegenschaft aufgenommen. Hiebei handelt es sich unstrittigerweise einerseits um die, durch die regelmäßige Betreuung der besonderen Einrichtungen der Tiefgarage unter dem Wohngebäuden angefallenen Kosten (Feuerlöscher, CO-Warnanlage u... mehr lesen...
Norm: MRG §24 Abs2WGG §14 Abs1 Z5WGG §14 Abs1 Z7WGG §14a Abs2 Z3
Rechtssatz: Dem "Betrieb" gemeinschaftlicher Anlagen ist auch die Betreuung, wie etwa die laufende Pflege von Grünanlagen, zuzurechnen (siehe Gesetzesmaterialien zu § 14 Abs 1 Z 7 WGG). Entscheidungstexte 5 Ob 2091/96b Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2091/96b 5 Ob 143/09d ... mehr lesen...
Norm: MRG §24 Abs2WGG §14 Abs1 Z5WGG §14 Abs1 Z7WGG §14a Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Kosten der Anschaffung eines Rasenmähers und einer Heckenschere samt Kabel gehören nicht zu den Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen im Sinne des § 14 Abs 1 Z 7 WGG in Verbindung mit § 24 Abs 2 MRG, sondern sind aus der Erhaltungsrückstellung und Verbesserungsrückstellung gemäß § 14 Abs 1 Z 5 WGG (nach MRG: aus dem Hauptmietzins) zu decken. ... mehr lesen...
Norm: MRG §24 Abs2
Rechtssatz: Die Sonderstellung der Grünanlagen eines Hauses lässt es durchaus gerechtfertigt erscheinen, die Beteiligung der Mieter an den Kosten der gärtnerischen Betreuung nicht von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass den Mietern auf Grund des Mietvertrages oder einer anderen Vereinbarung "Benützungsrechte" zustehen. Der Nutzen einer Grünfläche kann nämlich auch allein darin bestehen, dass sie den Mietern die Annehml... mehr lesen...