Norm: ABGB §1012MRG §16b
Rechtssatz: Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu. Entscheidungstexte 6 Ob 234/19h Entscheidungstext OGH 23.01.2020 6 Ob 234/19h ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 21.7.2009 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrt der Kläger als Mieter vom Beklagten als Vermieter die Rückzahlung der von ihm geleisteten Kaution von restlich EUR 1.400,-- sA. Dazu brachte er vor, er sei Mieter einer Wohnung des Beklagten gewesen. Nach Beendigung des Bestandverhältnisses am 31.10.2008 habe er dem Beklagten die Wohnung im vereinbarten Zustand übergeben. Dennoch weigere sich der Beklagte, die vom Kläger erlegte Kaution zurückzuzahlen.... mehr lesen...