RS OGH 2020/1/23 6Ob234/19h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2020
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Norm

ABGB §1012
MRG §16b

Rechtssatz

Dem Mieter steht sowohl jederzeit während des Mietverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gegenüber dem Vermieter das Recht auf Rechnungslegung über die fruchtbringende Anlage der Kaution und über die gezogenen Zinsen zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133070

Im RIS seit

18.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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