Entscheidungsgründe: Die Alleingesellschafterin der Beklagten ist auch deren Geschäftsführerin. Die Beklagte ist Mieterin eines Geschäftslokals, die Klägerin Vermieterin. Die Beklagte betreibt im Bestandobjekt ein Cafe mit Barkonzession. Sie verfügt noch über zwei weitere Lokale. Sie arbeitet mit je zwei angestellten Kellnerinnen. Die Geschäftsführerin der Beklagten erledigt für die Unternehmen selbst alle Einkäufe, liefert diese aus, kontrolliert die Kellnerinnen und macht die Ab... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs6
Rechtssatz: § 12a Abs 6 MRG ist nicht auf juristische Personen anzuwenden, auch nicht auf eine Ein-Mann-GmbH. Entscheidungstexte 7 Ob 231/07g Entscheidungstext OGH 23.01.2008 7 Ob 231/07g Veröff: SZ 2008/10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123148 Im RIS seit ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals top Nr 2/VI in der S*****gasse ***** in ***** W*****. Sie betrieb im Geschäftslokal ein Bonbon-Geschäft. Der monatliche Nettohauptmietzins betrug für das 16 m**2 große Geschäftslokal zuletzt S 922,05. Am 1. 2. 1995 verpachtete sie ihr Unternehmen befristet bis zum 31. 12. 1999. Sie war damals nahezu 90 Jahre alt, krank und nicht mehr in der Lage, das Unternehmen selbst fortzuführen. Dazu wird sie auch nie mehr in d... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs6
Rechtssatz: Die wichtigen
Gründe: müssen die vorübergehende Verpachtung indizieren und daher selbst "vorübergehend" beschaffen sein. Die Mietzinsanhebung wird bis zum Wegfall des Hindernisses aufgeschoben, wenn der Mieter das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen aus wichtigen in seiner Person gelegenen Gründen vorübergehend nicht mehr selbst betreiben kann und daher verpachten muß, wenn jedoch von vornherein eine längere... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines im Eigentum der Antragsgegner stehenden Geschäftslokals und hat ihr darin betriebenes Unternehmen am 15.4.1991 (mit einer Vertragsergänzung vom 28.3.1993) verpachtet. Die Antragsgegner nahmen dies zum Anlaß einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 3 MRG, worauf die Antragstellerin die Schlichtungsstelle zur Überprüfung des Hauptmietzinses angerufen hat. Das Verfahren ist gemäß § 40 Abs 1 MRG zu Gericht gelangt. Die Antragstel... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs6MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Es gibt keine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 12a Abs 6 MRG auf den nach § 46a Abs 3 MRG zu beurteilenden Fall eine Unternehmensverpachtung vor dem 1.3.1994 rechtfertigen könnte. Das Fehlen einer Verweisung auf die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs 6 MRG in allen Fällen einer "Fünfzehntelanhebung" des § 46a Abs 2 bis 5 MR... mehr lesen...