Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 21. August 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von den Rundfunkgebühren, kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtlicher Art sowie den Bezug von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung an und gab eine weitere mit i... mehr lesen...