Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §10 Abs3 Z1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z2 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z3 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z4 idF 1991/068;
Rechtssatz: Maler- und Tapeziererarbeiten, andere regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten sowie Aufwendungen zur Reparatur schadhafter Türen sind auch weder im § 10 Abs. 3 Z. 1 bis 3 MRG angeführt, noch können sie als gleich wesent... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §10 Abs3 Z1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z2 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z3 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z4 idF 1991/068;
Rechtssatz: Maler- und Tapeziererarbeiten, andere regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten sowie Aufwendungen zur Reparatur schadhafter Türen sind auch weder im § 10 Abs. 3 Z. 1 bis 3 MRG angeführt, noch können sie als gleich wesent... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §10 Abs3 Z1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z2 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z3 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z4 idF 1991/068;
Rechtssatz: Maler- und Tapeziererarbeiten, andere regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten sowie Aufwendungen zur Reparatur schadhafter Türen sind auch weder im § 10 Abs. 3 Z. 1 bis 3 MRG angeführt, noch können sie als gleich wesent... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §10 Abs3 Z1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z2 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z3 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z4 idF 1991/068;
Rechtssatz: Maler- und Tapeziererarbeiten, andere regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten sowie Aufwendungen zur Reparatur schadhafter Türen sind auch weder im § 10 Abs. 3 Z. 1 bis 3 MRG angeführt, noch können sie als gleich wesent... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §10 Abs3 Z1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z2 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z3 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 Z4 idF 1991/068;
Rechtssatz: Maler- und Tapeziererarbeiten, andere regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten sowie Aufwendungen zur Reparatur schadhafter Türen sind auch weder im § 10 Abs. 3 Z. 1 bis 3 MRG angeführt, noch können sie als gleich wesent... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 25. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe "im Zuge der Anmietung der Wohnung Top. Nr. ... im Haus ..., vom Wohnungswerber und späteren Mieter, ..., am 18. September 1995 in den Räumlichkeiten der besagten Wohnung als Vormieter derselbigen Wohnung einen Betrag von S 150.000,-- als Investitionsablöse vereinbarungsgemäß bezahlt erhalten, obwohl diesem Betrag keine gleichwertige Gegenleistung gegenüber gestanden... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §305;AVG §52;MRG §10 Abs1 idF 1991/068;MRG §10 Abs3 idF 1991/068;MRG §27 Abs1;MRG §27 Abs5 idF 1993/800;
Rechtssatz: Der Vormieter ist bei Ablösevereinbarungen an die im § 10 MRG vorgesehenen Beschränkungen nicht gebunden, sondern berechtigt, sich den bei Überlassung des Mietgegenstandes an den neu... mehr lesen...