Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 26.03.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Formular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die angegebene Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Beihilfen aus de... mehr lesen...