Nach der Aktenlage hat die beschwerdeführende Partei für die Betreuung von zwei in ihrem Eigentum stehenden Wohnhausanlagen in Innsbruck Hausbesorgerdienstverträge abgeschlossen. Die Hausbesorgerin und der Hausbesorger (in der Folge: die Hausbesorger) wurden in den Jahren 1998 bis 2000 nach dem "Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften" entlohnt. Mit Bescheid vom 1. Juni 2001 hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die be... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: HBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Entgelt des Hausbesorgers nach § 7 Abs 1 HBG ist bis zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmaß der Arbeitsleistung unabhängig. Es kommt dabei darauf an, ob der Hausbesorger die in den §§ 3 und 4 Abs. 1 HBG angeführten Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen hat, ohne dass auf das tatsächliche Ausmaß der Tätigkeit Bedach... mehr lesen...