RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2005
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

HBG §7 Abs1;

Rechtssatz

Das Entgelt des Hausbesorgers nach § 7 Abs 1 HBG ist bis zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmaß der Arbeitsleistung unabhängig. Es kommt dabei darauf an, ob der Hausbesorger die in den §§ 3 und 4 Abs. 1 HBG angeführten Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen hat, ohne dass auf das tatsächliche Ausmaß der Tätigkeit Bedacht zu nehmen ist. Wurde der Hausbesorger aber nur für einen Teil eines Hauses bestellt, so sind die übrigen Teile des Hauses, auf die sich seine Tätigkeit weder vertraglich noch tatsächlich bezog, auch nicht bei der Berechnung seines Entgeltes zu berücksichtigen (Hinweis Arb 9.459).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080149.X04

Im RIS seit

13.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten