Norm: HbG §7 Abs6
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "Nutzflächenausmaß" ist auf die Definition des § 2 Abs 2 Z 7 MG zurückzugreifen, weil das MG mit Rücksicht auf die aus § 9 HBG ersichtliche enge Verknüpfung als das nächstverwandte Gesetz im Sinne des § 7 ABGB angesehen werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 18/81 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 18/81 ... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs5HbG §7 Abs6MG §2 Abs2 Z7 C7
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 MG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen Räumlichkeiten im Sinne des § 7 Abs 5 und 6 HbG hat die Hausbesorgerwohnung außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 18/81 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 18/81 Veröff: MietSlg... mehr lesen...