Norm: HbG §7 Abs4MRG §17
Rechtssatz: Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, daß die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs4MRG §17
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 17 MRG gelten mangels abweichender Vereinbarung für die Berechnung des Anteiles eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses und daher nur für das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, nicht aber für das Hausbesorgerdienstverhältnis. Sie sind daher für die Berechnung des dem Hausbesorger gebührenden Entgelts ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidung... mehr lesen...