Norm
HbG §7 Abs4Rechtssatz
Die Bestimmungen des § 17 MRG gelten mangels abweichender Vereinbarung für die Berechnung des Anteiles eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses und daher nur für das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, nicht aber für das Hausbesorgerdienstverhältnis. Sie sind daher für die Berechnung des dem Hausbesorger gebührenden Entgelts ohne rechtliche Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063022Dokumentnummer
JJR_19840522_OGH0002_0040OB00062_8400000_002