Norm: HbG §1 Abs1HbG §2 Z1
Rechtssatz: Wer es, obwohl nur einen - und zwar hier den größten - Teil des Hauses mietend, übernimmt, "die für das Haus - .... erforderlichen Obliegenheiten eines Hausbesorgers einschließlich der Betreuung des Hausaufzuges und der Sammelheizung vornehmen zu lassen", handelt bei Abschluß eines Dienstvertrages zur Erfüllung dieser Mietvertragspflichten als mittelbarer Stellvertreter des Hauseigentümers. Auf den Dienstv... mehr lesen...