Norm: HbG §3HbG §4HbG §16
Rechtssatz: Die mit der Tätigkeit eines Hausbesorgers verbundenen, in §§ 3 und 4 HbG gesetzlich umgrenzten Pflichten, die nur eine beschränkte Anwesenheit im Haus erfordern (vgl § 4 Abs 4 HbG), schließen die Möglichkeit nicht aus, daneben einer anderen Beschäftigung nachzugehen. (Es handelt sich hier um eine Strafsache wegen § 1 Abs 2 USchG). Entscheidungstexte 10 Os... mehr lesen...