Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwaltet seit Jahren im Eigentum des Landes stehende Wohnhäuser. Mit Vertrag vom 18. 12. 1986 trafen die Streitteile folgende Vereinbarung: "Betrifft: Anstellung als Reinigungsmann. Aufgrund Ihrer persönlichen Vorsprache am 18. 12. 1986 werden Sie mit Wirkung vom 18. 12. 1986 mit der Hausreinigung für die landeseigenen Wohnhäuser in ... betraut. Ihre Entschädigung bei einer monatlichen Arbeitszeit von 94 Stunden beträgt brutto S 4.230,-- ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses N*****gasse 14 in Graz; zwei im Erdgeschoß gelegene Objekte dieses Hauses sind an die Antragsgegner vermietet. Zur Finanzierung von "Instandhaltungsarbeiten" hat der Antragsteller wiederholt die Erhöhung der Hauptmietzinse begehrt, wobei zur Rechtfertigung dieser Anträge immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, im ersten Obergeschoß des Hauses eine Hausbesorgerwohnung zu schaffen. Sollte ursprünglich noch das ges... mehr lesen...
Über Antrag des Hauseigentümers sprach die Schlichtungsstelle des Magistrates Salzburg mit Bescheid vom 19. 10. 1970 aus, daß 1. im einzelnen aufgezählte unbedingt notwendige Erhaltungsarbeiten am Hause S, A-Straße 65, die einen Kostenaufwand von S 454.591.60 erfordern, grundsätzlich eine Mietzinserhöhung für die Dauer von zehn Jahren rechtfertigen, sowie 2. bei der Neufestsetzung des Betriebskostenschlüssels die vom Hauseigentümer und seiner Familie bewohnte Wohnung im ersten Stock d... mehr lesen...