Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) leistete nach einer Zivildiensterklärung vom 21.11.2014 zwischen 01.08.2015 und 30.04.2016 seinen ordentlichen Zivildienst beim Roten Kreuz vollständig ab. 2. Am 21.11.2016 stellte er gem. § 6b ZDG einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht, um im öffentlichen Dienst Schusswaffen führen zu können. Er gab dabei an Soldat beim Österreichischen Bundesheer (ÖBH) werden zu wollen und es nicht me... mehr lesen...