Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Mai 1992 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs. 2 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 (WG) abgewiesen. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 35 WG zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 31. Jänner 1994 an einberufen. Die erstbelangte Behörde teilte mit Schreiben vom 28. Februar 1994 mit, der Bundesminister für Inne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WehrG 1990 §35;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/11/0270
Rechtssatz: Wird ein Wehrpflichtiger zivildienstpflichtig, ... mehr lesen...