Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Fahrtkosten für monatliche Heimfahrten von der Dienstverrichtungsstelle in Linz, Huemerstraße 13, nach Wien (U-Straße 37) und zurück gemäß § 31 Abs. 1 Z. 4 des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986 (ZDG), abgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: ihrer Entscheidung unter anderem aus, daß der Beschwerdeführer, der am 4. Februar 1991 bei der Einrichtung "Österreichisches Rotes Kreuz,... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §31 Abs1 Z1;ZDG 1986 §31 Abs1 Z4;
Rechtssatz: § 31 Abs 1 Z 4 ZDG sieht den Fahrtkostenersatz für die Hinreise und Rückreise auf der IN § 31 Abs 1 Z 1 ZDG GENANNTEN STRECKE vor. Im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 Z 1 ZDG ist daher darauf abzustellen, wo der Zivildienstpflichtige vor Antritt des Zivildienstes seine Wohnung hatte, wobei der Umstand, daß er allenfalls auch an einem an... mehr lesen...