Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom XXXX , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX beim Militärkommando Niederösterreich, brachte de... mehr lesen...