Begründung: Der am 4. 11. 1984 geborene Antragsteller ist der eheliche Sohn des Antragsgegners. Er lebt unstrittig bei seiner Mutter. Vom 1. 10. 2005 bis 30. 9. 2006 leistete er seinen ordentlichen Zivildienst ab. Der Antragsgegner bezog im Jahr 2005 ein Durchschnittsnettoeinkommen von rund EUR 2.858 monatlich (inklusive Sonderzahlungen, Gewerkschaftsbeitrag, abzüglich Fahrtkostenersatz). Seine steuerpflichtigen Bezüge betrugen im Jahr 2005 EUR 39.696,66. Er ist auch noch für seine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 CaZDG §25ZDG §25aZDG §28
Rechtssatz: Der Kläger als zivildienstleistendes Kind muss - bei gegebenen bloß durchschnittlichen (bescheidenen) Lebensverhältnissen beider Streitteile - im Hinblick auf die ihm nach §§ 25 ff ZDG zustehenden Ansprüche auf Geldleistungenund Sachleistungen als (hier: weiterhin und durchgehend) selbsterhaltungsfähig angesehen werden. Der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§ 28 Abs 1) zustehende Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 8. 1978 geborene Kläger ist ein ehelicher Sohn des Beklagten. Der bis dahin bereits selbsterhaltungsfähige Kläger hat am 5. 6. 2000 den ordentlichen Zivildienst (und zwar beim Roten Kreuz in seinem Heimatort) angetreten, wofür er gemäß § 25 Zivildienstgesetz (ZDG) Bezüge in Höhe von S 3.648 monatlich bezog. Dieser Zivildienst endete am 30. 4. 2001. Der Kläger lebte in dieser Zeit (unstrittig) bei seiner Mutter. Sein beklagter Vater verdient monat... mehr lesen...