Entscheidungen zu § 18 ZDG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Beschluss 2024/10/14 W208 2275650-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 20.07.2022 festgestellt wurde – brachte am 02.01.2023 (datiert mit 29.12.2022) eine Zivildiensterklärung ein, die er persönlich überreichte. Als Hauptwohnsitz führte er in der Zivildiensterklärung die XXXX , DEUTSCHLAND und als Nebenwohnsitz die XXXX 8/1/18, XXXX WIEN an. Als Wunschtermin für den Beginn ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.10.2024

TE Bvwg Beschluss 2022/1/28 W136 2238756-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.01.2022

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