Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 12.01.2016 festgestellt wurde - wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 06.07.2016 rückwirkend mit 30.06.2016 rechtskräftig festgestellt. 2. Am 11.07.2016 stellte der BF - vertreten durch seinen Rechtsanwalt - bei der ZISA den Antrag, diese möge feststellen, wie hoch der konkrete monatliche Betrag sei, welcher als Vergü... mehr lesen...