Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Bisheriges Verfahren Bei der am 16.03.2023 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des im Jahr 2005 geborenen Beschwerdeführers festgestellt. Der Beschwerdeführer gab am 30.08.2023 eine Zivildiensterklärung ab und wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 07.09.2023 die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers fest... mehr lesen...