Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission XXXX vom 09.06.2020 für den Wehrdienst als tauglich befunden. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 14.12.2020 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 19.11.2020 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 29.04.2021 wurde er der „Rettungsstelle XXXX des Arbeiter-Samariterbundes Österreich“ für den Zuweisungszeitraum 01.07.2021 bis 31.03... mehr lesen...