Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 05.11.2020 einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 11.03.2021 wurde sein Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 34 ZDG 1986 iVm dem 5. Hauptstück des HGG 2001 HGG 2001 wegen des Umstandes, dass die Wohnung erst nach Zuweisung zum Zivildienst an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Er hat diesen Zivildienst am 31.05.2020 vorzeitig beendet. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...