Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 04.10.2022 und am 05.10.2022 einer Stellung unterzogen, in deren Rahmen der Beschwerdeführer – entgegen seiner nunmehrigen Behauptungen – keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 04.10.2022 und am 05.10.2022 einer Stellung unterzogen, in deren Rahmen der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde vor der Stellungskommission Steiermark in der Zeit von 18.11.2020 bis 19.11.2020 seiner Musterung unterzogen. Der Beschluss der Stellungskommission vom 19.11.2020 lautete „Tauglich“, der Beschwerdeführer erklärte Rechtsmittelverzicht. 1.2. Vor der Stellungskommission wurde keine Zivildiensterklärung eingebracht.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Nachdem der am 14.05.1999 geborene XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) mit Beschluss der Stellungskommission für Tirol vom 21.09.2017 als tauglich eingestuft wurde und dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs sowie der Beschwerdeführer am 25.09.2017 eine Zivildiensterklärung abgab, wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Bisheriges Verfahren Am 22.01.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl für den Zeitraum ab 01.06.2020 zugestellt. Am 27.01.2020 hat der Beschwerdeführer abermals eine Zivildiensterklärung abgegeben. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 03.02.2020 wurde festgestellt, dass die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers infolge Ruhens gemäß § 5a Abs. 1 Z 3 iVm § 1 Abs. 2, 2. Satz nicht eingetreten sei. Der Beschwerdeführer hät... mehr lesen...