Entscheidungen zu § 38 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/11/14 89/05/0076

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren98/01 Wohnbauförderung
Norm: AVG §13 Abs3;WFG 1984 §32;WFG 1984 §38;
Rechtssatz: Eine Zurückweisung eines Antrages nach § 13 Abs 3 AVG entspricht nur dann dem Gesetz, wenn der ASt vorher nachweislich die Möglichkeit hatte, seinen Antrag zu verbessern (hier: Antrag auf Gewährung einer Wohnbeihilfe). Schlagworte Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1989

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