Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1968 §35 Abs4;WFG 1968 §35 Abs5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8, S 405 ;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Kleinwohnung iSd § 2 Abs 1, § 35 Abs 4, § 35 Abs 5 WFG 1968 ist die objektive Eigenschaft, eine (als ein selbständiger und abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu definierende) Wohnung zu sein, wesentlich. So verliert auch eine le... mehr lesen...