Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. Oktober 2002 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer zeitlichen Grundsteuerbefreiung mit der Begründung: abgewiesen, laut Bauplan sei ein mit 14,36 m2 ausgewiesenes Büro Teil der Wohnung des Beschwerdeführers, sodass die Gesamtnutzfläche von 150 m2 überschritten werde. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in welcher er ausführte, es handle sich bei seinem Bauvorhaben um zwei getrennte Einheiten m... mehr lesen...
Index: L37217 Grundsteuer TirolL83007 Wohnbauförderung Tirol
Norm: GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;WFG Tir 1991 §3 Abs1 litc idF 1998/058;
Rechtssatz: Dass die Förderungsmittel des TWFG 1991 u.a. auch aus den Rückflüssen von Förderungen nach dem Tiroler Landeswohnbaufonds aufgebracht werden, bewirkt angesichts der Vielzahl der Finanzierungsquellen des TWFG 1991 noch nicht, dass die Förderungen nach dem TWFG 1991 a... mehr lesen...