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L37217 Grundsteuer TirolNorm
GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;Rechtssatz
Dass die Förderungsmittel des TWFG 1991 u.a. auch aus den Rückflüssen von Förderungen nach dem Tiroler Landeswohnbaufonds aufgebracht werden, bewirkt angesichts der Vielzahl der Finanzierungsquellen des TWFG 1991 noch nicht, dass die Förderungen nach dem TWFG 1991 als solche "aus den Mitteln des Landeswohnbaufonds" iSd § 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 anzusehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003160509.X02Im RIS seit
24.01.2006