RS Vwgh 2005/12/15 2003/16/0509

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Veröffentlicht am 15.12.2005
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Index

L37217 Grundsteuer Tirol
L83007 Wohnbauförderung Tirol

Norm

GrStBefrG Tir 1987 §1 Abs3 lita;
WFG Tir 1991 §3 Abs1 litc idF 1998/058;

Rechtssatz

Dass die Förderungsmittel des TWFG 1991 u.a. auch aus den Rückflüssen von Förderungen nach dem Tiroler Landeswohnbaufonds aufgebracht werden, bewirkt angesichts der Vielzahl der Finanzierungsquellen des TWFG 1991 noch nicht, dass die Förderungen nach dem TWFG 1991 als solche "aus den Mitteln des Landeswohnbaufonds" iSd § 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003160509.X02

Im RIS seit

24.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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