Entscheidungen zu § 13 Abs. 4 WFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1999/10/20 3Ob93/98t

Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. 8. 1997 (ON 1) wurde der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 102.817,15 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten gegen das Land Burgenland auf Grund des Schuldscheines vom 23. 1./2. 2. 1996 zustehenden Anspruches auf Auszahlung eines nach dem burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (vom 18. 4. 1991, LGBl 53/1991, im folgenden BWFG) gewährten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1999

RS OGH 1999/10/20 3Ob93/98t

Norm: BWFG §9 Abs1 Z1BWFG §13 Abs4BWFG §17 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 4 BWFG wird über das Ansuchen um Gewährung einer Forderung entschieden, wobei bei positiver Erledigung eine schriftliche Zusicherung erteilt wird. Daraus erwächst dem Forderungswerber ein Anspruch aus der Förderungszusicherung. Auf Grund der ausdrücklichen und klaren Regelung des § 17 Abs 2 letzter Satz BWFG ist dieser Anspruch aus der Forderungszusicherung, im vorliegen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1999

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