Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. 8. 1997 (ON 1) wurde der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 102.817,15 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten gegen das Land Burgenland auf Grund des Schuldscheines vom 23. 1./2. 2. 1996 zustehenden Anspruches auf Auszahlung eines nach dem burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (vom 18. 4. 1991, LGBl 53/1991, im folgenden BWFG) gewährten... mehr lesen...
Norm: BWFG §9 Abs1 Z1BWFG §13 Abs4BWFG §17 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 4 BWFG wird über das Ansuchen um Gewährung einer Forderung entschieden, wobei bei positiver Erledigung eine schriftliche Zusicherung erteilt wird. Daraus erwächst dem Forderungswerber ein Anspruch aus der Förderungszusicherung. Auf Grund der ausdrücklichen und klaren Regelung des § 17 Abs 2 letzter Satz BWFG ist dieser Anspruch aus der Forderungszusicherung, im vorliegen... mehr lesen...