Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer unterzog sich am 09.10.2019 wegen einer Handverletzung einer Nachstellung bei der belangten Behörde. Dabei wurde festgestellt, dass beim Beschwerdeführer im Jahr 2012 ein oberflächliches malignes Melanom entfernt wurde. Die belangte Behörde verkündete hierauf den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen
Spruch: folgenden Wortlaut hatte: "Der Beschluss der Stellungskommission Steiermark lautet auf untauglich." Der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission für Wien vom 18.09.2018 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer tauglich sei. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer in der Zeit vom 17.09.2018 bis 18.09.2018 den ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen für die Eignung zum Wehrdienst unterzogen habe. Der Stellungsproband sei im Rahmen der Beweisaufnahme (Stellungsverfahren) vom angenommenen Sachverhalt und vom entsche... mehr lesen...