Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei veranlasste eine Überprüfung von Speiseeis in siebzehn Eisdielen in der Stadt Salzburg, darunter in zwei vom Kläger betriebenen Eisdielen. Die Überprüfung fand am 2. und 3. 8. 2005 statt. Die in den beiden Eisdielen des Klägers gekauften Eisproben wurden über Veranlassung der beklagten Partei von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) untersucht. Die von AGES vorgenommene mikrobiologische Untersuchung... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 1. 2. 1995 erfolgten Scheidung der Ehe der Eltern des mj Hannes kam es zum Streit darüber, welchem Elternteil die Obsorge für den Minderjährigen zukommen solle. Der Vater machte (schon damals) geltend, die Mutter sei erziehungsunfähig, weil sie an Bulimie leide, psychisch angeschlagen, depressiv und suizidgefährdet sei. Nach einem umfangreichen Verfahren, in dem ua auch die Gutachten dreier Sachverständiger eingeholt wurden, wurde die Obsorge für den Minderjä... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs folgende einstweilige Verfügung: Die klagende und gefährdete Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß Paragraphen 28, ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte zur Sicherung ihres gleichzeitig eingeklagten, auf Unterlassung der Verwendung unzulässiger Klauseln gemäß §§ 28 ff KSchG und Urteilsveröffentlichung gerichteten Anspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, dass ihrer Gegnerin ab sofort bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage verboten werden soll, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Ver... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 idF vor der WRN 2002 §7 Abs3 Z6a
Rechtssatz: Einem mittelbaren Druck zum Verkauf der Wohnungen an die Mieter sind gemeinnützige Bauvereinigungen insofern ausgesetzt, als sie gemäß § 7 Abs 3 Z 6a WGG 1979 idF vor der WRN 2002 die Wohnungen an Dritte nur nach vorheriger Einladung der Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten zu einer Antragstellung gemäß § 15c WGG verkaufen dürfen. Der Gesetzgeber hat dies als Teil eines Plans für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinnützige oö. Wohn- und Siedlergenossenschaft registrierte Genossenschaft mbH - WSG (im folgenden nur WSG) errichtete als Wohnungseigentumsorganisator in Kremsmünster, Mitterweg 11, eine Wohnhausanlage, an deren Wohnungen Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit Schreiben vom 20. April 1979 wurde von der WSG für den Kläger auf dessen Antrag die Wohnung Nr. 2 im Hause II gegen Bezahlung eines Grundanteiles von S 69.902,-- und eines Baukostenanteiles ... mehr lesen...