Im Jahr 1993 wurde der V reg. Gen.m.b.H. mit Bescheid die besondere Bewilligung zur Einbringung des gesamten bankgeschäftlichen Unternehmens der einbringenden Genossenschaft als Sacheinlage im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Aktiengesellschaft mit der Firma V Aktiengesellschaft als deren alleiniger Aktionär erteilt. In diesem Bescheid wurde entsprechend § 8a Abs. 9 KWG (vgl. nunmehr § 92 Abs. 7 BWG) darauf hingewiesen, dass die Aktiengesellschaft dem Sektorenverbund angehöre, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BWG 1993 §63 Abs1;BWG 1993 §70 Abs4;HGB §270 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Man kann einem Kreditinstitut grundsätzlich das Interesse an der Klarstellung, ob die Bestellung der Bankprüfer dem Gesetz entspricht bzw der frühere Bankprüfer immer noch Bankprüfer ist, durch einen Fes... mehr lesen...