Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichen Bescheid des Militärkommandos Niederösterreich wurde der Beschwerdeführer zu einer Milizübung vom 12.07.2021 bis zum 17.07.2021 einberufen. Er wurde aufgefordert sich am 12.07.2021 bis 08:00 Uhr bei der KatHiEinh/ADFRU in 2100 Korneuburg, DABSCH Kaserne, Platz der Eisenbahnpioniere 1 einzufinden und es wurde festgestellt, dass der Einberufungsbefehl seine Rechtswirksamkeit verliere, wenn ein rechtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In der Zeit von 01.09.2015 bis 29.02.2016 hat der Beschwerdeführer einen Ausbildungsdienst in der Dauer von sechs Monaten sowie von 01.03.2016 bis 31.08.2016 einen Dienst als Militärperson auf Zeit in der Dauer von sechs Monaten geleistet. Mit am 30.05.2018 zugestelltem Einberufungsbefehl wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, an einer Milizübung vom 17.09.2018 bis zum 21.09.2018 teilzunehmen. Darüber wurde der Beschwerdeführer bereit... mehr lesen...