Entscheidungen zu § 57 WG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2020/11/11 W136 2230688-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 29.01.2020, GZ. XXXX , beschlossen, dass XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer, für den Wehrdienst tauglich ist. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer mündlich verkündet. Nach Rechtsbelehrung unterzeichnete der Beschwerdeführer am 29.01.2020 einen Rechtsmittelverzicht. Mit Schriftsatz vom 18.02.2020 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und brachte im Wesentlichen vor, dass am 29.01.2020 k... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.11.2020

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