Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit mündlich verkündetem Beschluss der Stellungskommission vom 22.06.2018 für TAUGLICH zur Ableistung des Wehrdienstes erklärt. Dem BF wurde anlässlich der Verkündung eine vorformulierte Rechtsmittelverzichtserklärung vorgelegt, welche dieser unterschrieb. Dieser Beschuss wurde mit Bescheid vom 27.06.2018 (zugestellt am 29.06.2018) auf Antrag des BF schriftlich ausgefertigt. 2. Mit Schreiben vom 12.07.2018 erh... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer ist seit dem Stellungsbeschluss am 12.12.2012 tauglich und war aufgrund seiner Lehrausbildung bis zum 15.10.2013 von der Einberufung ausgeschlossen. Am 07.01.2014 trat der Beschwerdeführer seinen Grundwehrdienst an und wurde aus diesem am 04.04.2014 befristet bis 31.10.2014 vorzeitig entlassen. Seit Jänner 2017 ist der Beschwerdeführer Gesellschafter (40%) und Geschäftsführer der... mehr lesen...