Begründung: Die klagende Partei belieferte eine GmbH mit Rund- und Schnittholz unter Eigentumsvorbehalt gegen Ausfolgung von durch die GmbH akzeptierten Wechseln mit Wechselsummen in Höhe des jeweiligen Fakturenwerts, deren Fälligkeit sich aus dem vereinbarten Zahlungsziel von 90 Tagen ergab. Im Zeitraum vom 9. Jänner bis 27. März 1996 wurden zwölf solcher Wechsel im Gesamtbetrag von 6,324.570,05 S fällig. Die beklagte Partei diskontierte die Wechsel als Hausbank der GmbH und schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten S 300.000,-- an Kapital, S 3.270,40 an Protestkosten und ein drittel Prozent Provision von S 1.000,--, insgesamt somit S 304.270,40 s.A. Der Beklagte habe sich als Annehmer eines von Hans Peter W*** am 27.10.1983 ausgestellten Wechsels verpflichtet, am 27.1.1984 bei der Raiffeisenkasse Traunkirchen reg.Gen.m.b.H. S 300.000,-- zu bezahlen. Sie habe für den Annehmer die Wechselbürgschaft übernommen. Der Aussteller habe den Wec... mehr lesen...