Entscheidungen zu § 43 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1997/9/25 6Ob97/97a

Begründung: Im erstgerichtlichen Firmenbuch ist die Raiffeisenkasse M***** reg. Genossenschaft mbH (eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft; im folgenden Genossenschaft) mit dem Sitz in M***** eingetragen. Am 22. August 1996 legte die Genossenschaft dem Erstgericht ihren Jahresabschluß zum 31.Dezember 1995 samt Bestätigungsvermerk, den Lagebericht und das Belegblatt über die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 1995 in der "Raiffeisen-Zeitung" vor. Mit Beschluß vom 30.Augu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1997

RS OGH 1997/9/25 6Ob97/97a

Norm: BWG §43HGB §277 Abs1
Rechtssatz: Nach § 277 Abs 1 zweiter Satz HGB idFd Art IV des IRÄG 1994, somit vor Inkrafttreten des EU-GesRÄG 1996, - hier iVm § 43 Abs 1 BWG - sind die entsprechenden Unterlagen, das heißt im allgemeinen Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift selbst zum Firmenbuch einzureichen, eine bloße Mitteilung der Gesellschaft oder des Vorstands über den Inhalt dieser Unterlagen an das Firmenbuchgericht stellt kei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1997

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten