Entscheidungen zu § 37 WG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/29 W221 2225356-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten (Leistungs-)Bescheid des Heerespersonalamtes vom 25.09.2019 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 3.757,72 zu erstatten hat. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31.03.2019 vorzeitig seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienst erklärt habe. Wenn der Ausbildungsdienst vorzeitig ende, sei dem Bund ein Betrag in der Höhe v... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.11.2019

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